Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen im Sinne eines Auftrages («Mandat»), welche die Müller Finance (nachstehend «Beauftragte») für ihre Kunden/Kundinnen (nachstehend «Auftraggeber») erbringt. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber.

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. 1. Für den Umfang der von der Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Die Beauftragte führt, die vom Auftraggeber erteilten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren Vorschriften, Gesetze, Statuten und Reglemente aus.
  • 2. Die Beauftragte wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen, soweit sie nicht offensichtlich Unrichtigkeiten feststellt.
  1. 3. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2. Verschwiegenheitspflicht

  1. Die Beauftragte ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.
  • Die Beauftragte ist jedoch zur Offenlegung von Informationen berechtigt, soweit sie hierzu durch Gesetz oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
  1. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

3. Mitwirkung Dritter

  1. 1. Zur Ausführung des Auftrags ist die Beauftragte berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).
  • 2. Dritte unterstehen auch der Verschwiegenheit.

4. Mängelbeseitigung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Beauftragten ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Weitere Mängelrechte des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Haftung

  1. Die Beauftragte steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. Sie haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Beauftragte von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen. Die Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber für die getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes.

6. Pflichten des Auftraggebers / Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Beauftragte alle sachdienlichen Informationen fristgerecht erhält, die die Beauftragte benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandates erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die Beauftragte die Informationen, welche sie vom Auftraggeber oder anderen für den Auftraggeber handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Der Auftraggeber anerkennt, dass die Beauftragte sich bei der Erfüllung des Mandates auf solche Informationen verlassen kann.
  • Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Beauftragten beeinträchtigen könnte.

7. Bemessung der Vergütung

  1. 1. Das Honorar wird individuell vereinbart.
  • 2. Das Honorar wird in der Regel nach Zeitaufwand (oder nach sonstigen sachlichen Kriterien berechnet).
  1. 3. Die Beauftragte verrechnet zusätzlich zum Honorar alle im Umfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Ausgaben für Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.
  • 4. Die Beauftragte behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.
  1. 5. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe der zu erwartende Honorare lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Steuern zu verstehen.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Beauftragten innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen. Die Mahngebühren betragen für die erste Mahnung CHF 20.00 und für die zweite Mahnung CHF 50.00. Bei Inkassomassnahmen wird eine Inkassogebühr von CHF 150.00 verrechnet.
  • Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Auftraggeber ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die Beauftragte das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat des Auftraggebers einzustellen. Handlungen der Beauftragten im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Auftraggeber zu den üblichen Stundenansätzen und Auslagen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

9. Kommunikation / Einsatz moderner Technologien

  1. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragte zur Erfüllung des Mandats sowie zur Verbesserung der internen Prozesse moderne technische Hilfsmittel einsetzen kann, einschliesslich unterstützender KI-gestützter Anwendungen. Die diesbezügliche Bearbeitung von Personendaten erfolgt ausschliesslich im Rahmen des schweizerischen Datenschutzrechts und nur soweit erforderlich für die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen

  • Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Der Beauftragten ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen. Die Beauftragte kann dem Auftraggeber Drittsoftware zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Beauftragte stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann. Die Beauftragte kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen. Übermittelt die Beauftragte im Namen des Auftraggebers Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Auftraggeber für den Inhalt dieser Daten verantwortlich. Bei all diesen Anwendungen steht die Beauftragte für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

10. Beendigung des Vertrages

  1. 1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung (Widerruf).
  • 2. Der Auftraggeber sowie die Beauftragte haben das Recht, das Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen.
  • Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Widerruf zur Unzeit hat Schadenersatzpflicht zur Folge.
  • Bei Widerruf des Vertrags durch die Beauftragte sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
  1. 3. Die Beauftragte ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung des Auftraggebers berechtigt, diesen Auftrag sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn der Auftraggeber ein rechtswidriges Verhalten von der Beauftragten verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu, und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.
  • 4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Beauftragte dem Auftraggeber dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Der entsprechende Aufwand dafür ist kostenpflichtig. Die Beauftragte ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Auftraggebers zu behalten. Unterlagen, die nach der Beendigung des Mandates verlangt werden (soweit vorhanden), werden kostenpflichtig aufbereitet und ausgehändigt. Der Auftraggeber ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

11. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Handakten

  • Die Beauftragte ist gehalten, die internen, das Auftragsverhältnis betreffenden Akten noch während 10 Jahren aufzubewahren. Dasselbe gilt für elektronische Daten, soweit deren Formate ohne weitere Aufwände zeitgerecht lesbar erhalten werden können. Ein Rechtsanspruch seitens des Auftraggebers auf die Aufbewahrung durch die Beauftragte besteht jedoch nicht. Es wird hiermit festgehalten, dass ausschliesslich der Auftraggeber für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich ist.
  1. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die die Beauftragte aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für sie erhalten hat.

12. Allgemeines

  • Diese AGB können von der Beauftragten jederzeit angepasst werden. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

13. Anzuwendendes Recht

  • Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.

14. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist der Ort des Beauftragten

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Akzeptieren', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.